Lachgas-Konsum: Der Senat kann handeln, der Senat muss handeln!

Der Konsum der im Handel sehr leicht erhältlichen Substanz Distickstoffmonoxid („Lachgas“) steigt seit 2021 sprunghaft an. Allerdings birgt er gerade in Kombination mit anderen Drogen wie Alkohol erhebliche gesundheitliche Risiken. Erfrierungen, Atemdepressionen und langfristige neurologische Schäden nehmen infolgedessen ebenfalls zu. Besonders gefährdet, langfristige Gesundheitsschäden davonzutragen, sind insbesondere junge Menschen. Die Linksfraktion hat daher jetzt im Abgeordnetenhaus beantragt, die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige zu untersagen und mit Bußgeldern zu belegen.

Dazu erklärt der Sprecher für Drogenpolitik, Klaus Lederer:

„Die gesundheitlichen Folgen des Konsums von Lachgas sind besonders für Kinder und Jugendliche weit weniger lustig, als es der Name vermuten lässt. Daher ist es wichtig, dass die professionelle Präventionsarbeit gestärkt und die Träger finanziell dazu angemessen ausgestattet werden. Kinder- und Jugendschutz darf im aktuellen Kürzungschaos nicht unter die Räder kommen!

Das allein wird aber nicht reichen. Lachgas ist ohne Altersbeschränkung im Späti um die Ecke erhältlich. Das muss sich ändern und Berlin kann das auch ändern. Die Beispiele aus Hamburg und Dortmund zeigen, dass ein Verkaufs- und Abgabeverbot für Minderjährige auch in Ländern oder Kommunen realisiert werden kann. Es wird Zeit, dass Berlin ebenfalls tätig wird.

Dass die Berliner Gesundheitsverwaltung stattdessen auf bundesweite Regelungen verweist, mit denen nach der Bundestagswahl zeitnah nicht zu rechnen ist, wird der Sache nicht gerecht. Der Senat darf das Problem nicht länger verschleppen, sondern muss endlich handeln!“