Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes in Berlin: Nicht nur unfähig, sondern auch unwillig
Heute wird in der Abgeordnetenhaussitzung auf der Grundlage eines entsprechenden Antrags der Linksfraktion eine Geschäftsordnungsdebatte darüber stattfinden, ob das Abgeordnetenhaus auf das Recht verzichtet, ein Landesgesetz zum Konsumcannabisgesetz zu erlassen. Dabei ist zu erwarten, dass die Koalition die Möglichkeit in den Wind schlagen wird, durch eine Sofortabstimmung über unseren Antrag den sofortigen Erlass einer Rechtsverordnung zur Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen.
Dazu erklärt der Sprecher für Drogenpolitik, Dr. Klaus Lederer:
„Hätte der Senat nach der Beschlussfassung des Konsumcannabisgesetzes unverzüglich gehandelt, gäbe es in Berlin bereits eine Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes.
Aber die Koalition zog es vor, einfach gar nichts zu tun. Monatelang wurde die Verantwortlichkeit für den Gesetzesvollzug wie ein brennender Joint herumgereicht. Nur der Erlass der Rechtsverordnung wurde nicht auf den Weg gebracht. Erst nach der parlamentarischen Sommerpause hat der Senat dem Parlament mitgeteilt, dass er nun endlich zu handeln gedenke - nach Ablauf einer Frist, bis zu der das Parlament seine Kompetenz auf den Erlass eines Gesetzes geltend machen könne.
Die Entscheidung, die Frist nicht verstreichen zu lassen, könnte das Parlament heute treffen. Dass die Koalition den Antrag in die Ausschüsse schicken und damit sinnlos machen will, weil damit erst in der Plenarsitzung am 17. Oktober nach Ablauf der Frist am 16. Oktober 2024 eine Parlamentsentscheidung möglich wäre, zeigt nur eins: Zur Unfähigkeit des Senats kommt der Unwillen der Koalitionsfraktionen, die Schaffung rechtssicherer Zustände zu beschleunigen. Ein Armutszeugnis.“