Das natürliche Monopol der Wasser- und Abwasserversorgung
gehört nicht unter private Kontrolle
gehört nicht unter private Kontrolle
Vorneweg ist unmissverständlich zu sagen, dass die Linke in Berlin bereits als PDS gegen die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gekämpft und stets vor den negativen Auswirkungen gewarnt hat. Im Abgeordnetenhaus hat die damalige PDS-Fraktion geschlossen gegen den Teilverkauf gestimmt, den die CDU-SPD-Koalition aber im Jahr 1998 durchsetzte. Und auch juristisch haben wir alles mögliche versucht: Leider gelang vor dem Verfassungsgerichtshof nur ein Teilerfolg, der letztlich an den den privaten Anteilseignern zugesicherten hohen Renditen nichts geändert hat. Das Ergebnis ist, dass die Wasser- und Abwasserpreise in Berlin heute bundesweit im absoluten Spitzenbereich liegen.
Seit Jahren ist auch der Berliner Wassertisch aktiv gegen die Teilprivatisierung und ihre Folgen. Auch durch dieses große Engagement blieb die Frage weiterhin auf der politischen Agenda. Ein zentrales Instrument des Wassertisches ist ein Volksbegehren für ein Gesetz, dass die Offenlegung sämtlicher relevanten Vertragsbestandteile des Privatisierungsvertrags vorschreibt. Weil auch die Linke diese Offenlegung für richtig erachtet, haben wir mehrfach die privaten Anteilseigener aufgefordert, der Veröffentlichung der Verträge zuzustimmen.
Da die Privaten bisher nicht zugestimmt haben, betreibt der Wassertisch nun die 2. Stufe seines Volksbegehrens. Und in der Begründung dazu finden sich viele unterstützenswerte Argumente und Forderungen. Besonders die Herstellung von Transparenz des öffentlichen Handelns als allgemeines Gebot ist sehr richtig; denn solche Transparenz ist die Voraussetzung demokratischer Teilhabe, die diesen Namen auch verdient.
Eine Offenlegung der Wasserverträge ist aus Gründen der demokratischen Teilhabe richtig und wichtig. Aber man muss aufpassen, dass keine falschen Illusionen entstehen: Auch wenn es jetzt gelingt, den »formalen« Fehler der Geheimhaltung zu korrigieren, ist damit keineswegs der Kardinalfehler – nämlich überhaupt eine solche Privatisierung der Wasserversorgung betrieben zu haben – automatisch korrigiert oder korrigierbar. Und das heißt auch: Eine Begrenzung oder gar Senkung der Berliner Wasserpreise wird auf diesem Wege nicht erreicht werden können. Um hier zu Ergebnissen zu kommen, braucht es die Neuverhandlung der Vertragsbedingungen, damit das Land seine Mehrheitsposition bei den Berliner Wasserbetrieben auch zur Geltung bringen kann.
Die Chancen dafür stehen nicht schlecht, da auch die privaten Anteilseigener an den fortdauernden rechtlichen Auseinandersetzungen um einzelne Vertragsklauseln kein Interesse haben.
Neben der Tatsache, dass die Vertragsoffenlegung die Vertragsinhalte ja nicht ändert, spricht ein rechtliches Argument gegen den Gesetzenwurf des Wassertisches. Aus Gründen des Vertrauensschutzes ist eine ausnahms- und bedingungslose Pflicht zur Offenlegung von bereits beschlossenen Verträgen nicht rechtssicher auszusprechen – weder durch den Senat noch durch das Parlament oder den Volksgesetzgeber.
Eine politisch weitreichender und rechtlich gangbarer Weg ist die Ergänzung des Informationsfreiheits-Gesetzes (IFG), die gemeinsam von der Linken, der SPD und den Grünen im Abgeordnetenhaus auf den Weg gebracht und in der am 1. Juli diesen Jahres verabschiedet worden ist. Diese Änderung schreibt die Offenlegung aller künftigen Verträge, die den Bereich der Daseinsvorsorge betreffen, vor. Die neuen Regelung des IFG unterscheidet sich in zwei wesentlichen Punkten von der Gesetzesformulierung, die der Wassertisch zur Volksabstimmung bringen möchte.
Schwächer als der Gesetzentwurf des Wassertischs ist die Regelung zur rückwirkenden Offenlegung: Wenn bestimmte Klauseln geheim gehalten werden sollen, muss der jeweilige Vertragspartner nachweisen, dass ihm aus einer Offenlegung schwerwiegende Nachteile erwachsen würden.
Umfassender – und damit stärker – als der Entwurf des Wassertischs ist die Ausdehnung auf sämtliche Verträge im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge – also nicht nur die Verträge zur Wasserversorgung sind umfasst, sondern auch mögliche Vereinbarungen zu Abfallentsorgung, öffentlichem Nahverkehr, Energieversorgung und Krankenhäusern.
Für die Linke ist klar, dass die Regelung des Koalitionsvertrags von 2006, die sich gegen jegliche Privatisierung öffentlichen Eigentums und für die Herstellung und Aufrechterhaltung von leistungsfähigen landeseigenen Betrieben ausspricht, auch weiterhin Geltung hat. Insofern ist die Novellierung des IFG besonders wichtig als Sperr-Riegel für drohende Privatisierungsentscheidungen, die eine Landesregierung, an der wir nicht beteiligt sind, in der Zukunft treffen könnte.