Mietendeckel: Urteil herber Rückschlag für Bundesländer und Mieterinnen und Mieter – Bundesregierung muss handeln
Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über den Berliner Mietendeckel (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG)
erklären Katina Schubert, Landesvorsitzende DIE LINKE. Berlin, Klaus Lederer, Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa, sowie die Vorsitzenden der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, Anne Helm und Carsten Schatz:
Mit großem Bedauern nehmen wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis. Für die Berliner Mieterinnen und Mieter, aber auch für die Bundesländer insgesamt, ist der Beschluss ein herber Rückschlag. Denn das Verfassungsgericht hat damit entschieden, dass die Möglichkeit, Mieten zu begrenzen nicht unter die landesrechtliche Kompetenz für das Wohnungswesen fällt. Berlin ist bundesweit der Hotspot am Mietenmarkt, nirgendwo sonst sind die Mieten in den letzten Jahren so explodiert. Der Bund weigert sich, regulierend in den Wohnungsmarkt einzugreifen. Deshalb ist die Mietenpolitik von SPD und CDU im Bund völlig zahnlos und unzureichend. Die Mietpreisbremse des Bundes bietet für die Mieterinnen und Mieter keinen ausreichenden Schutz vor exorbitanten Mieterhöhungen und Verdrängung. Die CDU verhindert den Mieterschutz aktiv. Deshalb mussten wir auf Landesebene handeln und haben versucht, alle möglichen Spielräume auszunutzen. Wir wussten, dass wir damit juristisches Neuland betreten, aus unserer Sicht gab es aber sehr gute Argumente für die Landeskompetenz.
Dass das Bundesverfassungsgericht zusätzlich auch die Nichtigkeit festgestellt hat und entgegen der eilgerichtlichen Entscheidung nunmehr Rückzahlungen auf die Mieterinnen und Mieter zukommen, ist vor dem Hintergrund des Sozialstaatsprinzips völlig unverständlich. Wir werden die Mieterinnen und Mieter damit jetzt nicht allein lassen. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass das Land Berlin besonders bedürftige Mieterinnen und Mieter mit einem Nothilfefonds bei der Nachzahlung unterstützt.
Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht zum Anlass, die Hände in den Schoss zu legen. Wir werden weiter nach kreativen Möglichkeiten suchen und alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um in Berlin die Mieten zu drosseln. Wir werden uns weiter für die Rekommunalisierung möglichst vieler Wohnungen, Milieuschutz und bezahlbaren Neubau einsetzen. Genauso werden wir weiter die vom Volksentscheid »Deutsche Wohnen und Co. enteignen« geforderte Vergesellschaftung der Wohnungen großer Immobilienkonzerne vorantreiben.
Wir haben mit dem Berliner Mietendeckel gezeigt, dass steigende Mieten kein Naturgesetz sind. Politik kann in den Markt eingreifen und diesen regulieren, anstatt vor ihm zu kapitulieren. Jetzt ist allerdings klar, dass dies auf Bundesebene geregelt werden muss. Die Bundesregierung muss nun endlich handeln. Ein soziales Mietrecht im Bund scheitert immer wieder an der Politik der CDU. Die CDU hängt direkt am Tropf der Immobilienwirtschaft und vertritt die Interessen der Mieterinnen und Mieter nicht. Für uns ist deshalb klar: für ein soziales Mietrecht, einen bundesweiten Mietendeckel oder eine Öffnungsklausel, die den Ländern die Begrenzung der Mieten ermöglicht, brauchen wir einen konsequenten Politikwechsel im Bund.
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